Die Kartellstandarte des MKV | ||
Die Bedeutung einer Fahne oder Standarte als Zeichen der Orientierung ist sehr vielschichtig. In der heutigen Zeit stellt sie vor allem ein Symbol der Einheit - einer Verschmelzung von Vergangenheit und Gegenwart als Wegweiser für die Zukunft - dar. Schon seit Genrationen beschäftigen sich viele Gelehrte mit verschiedenen Hilfswissenschaften, die alle irgendwie miteinander verwandt sind: Der Heraldik (=Wappenkunde), der Sphragistik (=Siegelkunde), der Numismatik (=Münzkunde), der Philatelie (=Briefmarkenkunde) und der Phaleristik (=Ordenskunde). Auch die Fahnenkunde hat eine eigene, nur wenig bekannte, Fachbezeichnung. Die Vexillologie (lateinisch vexillum 'Fahne' und -logie), auch Flaggenkunde bzw. Fahnenkunde, ist die Lehre vom Fahnen- und Flaggenwesen. Dieser Begriff wird erst seit 1959 verwendet.1) Es ist sicherlich sehr sinnvoll, wenn man jungen Menschen die oft unverständliche Bedeutung von Zeichen und Symbolen erläutert. Dies bestätigt sich umso mehr, da in den letzten Monaten innerhalb des MKV eine Diskussion über die Gestaltung und Symbolik der Kartellsandarte begonnen wurde. Tradition kann nur gelebt werden, wenn man die tradierten Symbole und Werte versteht und lebt. Es ist sicherlich ein falscher Weg, wenn man aufgrund von Unwissenheit und stürmischer Energie, altgewohntes durch unbekanntes und kurzlebiges Neues ersetzen möchte. Eine Tradition kann sich nur durch Identität und Kontinuität entwickeln. Wenn man Namen, Bezeichnungen und Symbole ändert, gibt es immer einen Bruch mit der Tradition. Diese fortzuleben wird damit schier unmöglich gemacht. Als ein negatives Beispiel dafür, können die unseligen Umbenennungen der Truppenkörper des österreichischen Bundesheeres angeführt werden. In Großbritannien ist das undenkbar. Umgekehrt gilt der Erhalt von Symbolen als identitätsstiftend. Denken wir an viele Marken, die in ihrem Auftreten immer gleich bleiben: Manner-Schnitten (Firmengründung 1890), Maggi-Fläschchen (Firmengründung 1869), Nordsee-Fisch (Firmengründung 1896) etc. Wofür steht unsere MKV-Standarte und was stellt sie dar? Aufgrund des mangelhaften Wissens über die Symbole der MKV-Standarte, versuche ich im folgenden einige Erläuterungen zu geben.
Beschreibung der Kartellstandarte des MKV Die Kartellstandarte des MKV (Mittelschüler-Kartell-Verband der katholischen farbentragenden Studentenkorporationen Österreichs), wurde im Rahmen des 18. Pennälertages in Krems 1960 geweiht.
Die Vorderseite des Standartenblattes ist rot-weiß-rot waagrecht gestreift und zeigt den Doppeladler des Ständestaates, der 1934 eingeführt wurde. In den vier Ecken befinden sich jeweils drei Eichenblätter. Dieses Staatswappen wurde mit Artikel 3 der ständischen Verfassung vom 1. Mai 1934, BGBl. 239/1934 bestimmt. Durch eine Kundmachung der Bundesregierung vom 2. Juli 1934, BGBl. II/108, wurde die bildliche Darstellung des Staatswappen Österreichs veröffentlicht. Der Doppeladler stand als eine bewusste Rückbesinnung zur österreichischen Geschichte. Die 'nimbierten' Adlerköpfe stehen für eine christlich-katholische Orientierung des Ständestaates.2) Beide Aussagen finden sich in den vier Prinzipien des MKV wieder (Religio, Patria, Scientia, Amicitia).
Die Rückseite ist ein gelbes Standartenblatt. Es zeigt das Verbandsabzeichen des MKV, ein weißes, auf die Spitze gestelltes Dreieck, in welches in schwarz der MKV-Zirkel integriert ist. An der linken Seite des Dreiecks befindet sich ein Zweig mit grünen Lorbeerblättern, an der rechten Seite ein Zweig mit grünen Eichenblättern. Die Umschrift lautet 'Gott – Ehre, Freiheit – Vaterland', darunter befinden sich die Jahreszahlen '1933 – 1960'. Das Verbandsabzeichen des MKV, das weiße, auf die Spitze gestellte Dreieck, ist älter als der Verband. Es wurde bereits 1932 von der Wiener Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbindungen eingeführt und am zweiten Pennälertag 1935 für den MKV übernommen. Wann genau der MKV-Zirkel eingeführt wurde, konnte bisher leider nicht festgestellt werden. Es gilt aber als gesichert, dass er nach 1945 entstanden ist. Eine Verwendung des MKV-Zirkels ist zumindest seit dem elften Pennälertag in Krems 1953 belegt. Das damalige Festabzeichen trägt diesen im Zentrum. Der MKV-Zirkel wurde vom bereits verstorbenen RegR Karl Rudolf Tontur v. Dr.cer. Jörg3), Urphilister der K.Ö.St.V Donaumark zu Wien und Bandphilister der K.Ö.M.L. Normannia zu Graz, entworfen. Die Lorbeerblätter sind ein ursprünglich friedliches Symbol und stehen für Sieg, Ruhm und Unsterblichkeit, die Eichenblätter für Standhaftigkeit und Treue. Die auf der Rückseite verwendeten Farben gelb (gold) und weiß (silber) sind auch die Staatsfarben des Vatikans und somit auch die Farben der römisch-katholischen Kirche. In der Standarte finden sich neben dem Verbandsabzeichen auch das Gründungsjahr des MKV, sowie das Staatswappen zur Zeit des ersten Pennälertages. Dieser fand vom 28. Juni bis zum 01. Juli 1934 in Wien statt.Am zweiten Pennälertag, 28.-30. Juni 1935 in Wien, wurde der Name des Verbandes VMK (Verband der katholisch-deutschen farbentragenden Mittelschul-Korporationen Österreichs) in den bis heute gültigen MKV (Mittelschüler-Kartell-Verband der katholischen farbentragenden Studentenkorporationen Österreichs) geändert. Da es aus rechtlichen Gründen nicht möglich war, das Staatswappen der zweiten Republik Österreich zu verwenden, wurde auf das Wappen vor 1938 zurückgegriffen.4) Damit sollte bewusst an die Tradition und Werte des MKV und sein Bekenntnis zu einem unabhängigen Österreich erinnert werden. Der Entwurf zur Kartellstandarte stammt ebenfalls vom bereits verstorbenen RegR Karl Rudolf Tontur v. Dr.cer. Jörg5). Ich hoffe, dass dieses seit 1960 in Verwendung stehende Symbol der Einheit des MKV noch weiter im Sturm der Zeiten unverändert bestehen wird. Prof. Mag. Peter Steiner
Literatur:
1) https://de.wikipedia.org/wiki/Vexillologie , Abfrage vom 06.06.2017, 21:45 Uhr. 2) Vgl. dazu: Peter Diem. Die Symbole Österreichs. Zeit und Geschichte in Zeichen. Wien, 1995. Seite 122 f. 3) Auskunft von Prof. Dr. Peter Krause v. Dr.cer. Aegir (VDW), Verein für Studentengeschichte, Februar 2013. 4) Mündliche Auskunft des Zeitzeugen Mag. Heinrich Kolussi v. Dr.cer. Tacitus (BOW), 18. Juni 2012. 5) Donaumark Nachrichten. Ausgabe 3, Oktober 2008. Wien, 2008. Seite 4. Dies wurde auch von den Zeitzeugen Heinrich Kolussi und Peter Krause bestätigt. |