Nummer 6/2022
Blitzlichter

Nach einem Seitenblick auf eine Veranstaltung, über die kein Teilnehmer berichten wollte, werfen wir einen Blick in die Kirchenzeitung und auf weitere Themen.

'Es wird a Wein sein …
… und wir werd’n nimmer sein' lautet der Text eines bekannten Wienerliedes, das frappant an die Situation beim WA: Weingespräch am 24.5.2022 erinnerte. Ph-xx Ivo hat Judex de Vino Kurt Vlach, OEVE, eingeladen, damit uns dieser seine Kenntnisse demonstrieren bzw. näher bringen kann, jedoch war leider kein einziger Ur-Tegetthoffer erschienen und auch sonst war der Besuch mehr als spärlich. Neben den beiden oben genannten waren nur drei Carolinen (von denen einer auch Bandphilister Tegetthoffs ist) und Kb Wilhelm von e.v. K.Ö.St.V. Ambronia Innsbruck anwesend. Letzterer konnte sich somit gleich ein Bild machen, was ihn als Trainer des Seminars 'Starke Verbindung' bei TEW erwartet. Die Weinverkostung war dem Vernehmen nach trotz des schwachen Besuchs sehr interessant und es wurden (wie die Bilder im Veranstaltungs-Rückblick beweisen) immerhin neun verschiedene Flaschen Riesling geleert. Ca-Ph-x Newton, der laut eigenen Angaben vorher in seinem ganzen Leben wohl kaum mehr als in Summe 1/8 l Wein getrunken hatte, konnte jedoch trotz der fachmännischen Verkostung nicht vom Weingenuss überzeugt werden und kam zum Schluss, dass er weiterhin beim Bier bleibt.

Ferdinand-Interview
Vor ein paar Wochen ist in der Kirchenzeitung für Wien und NÖ-Ost 'Der Sonntag' (welche auch schon im Blech-Boten 4/2022 im Breiten Streifen erwähnt wurde) ein Interview über Glaubensfragen mit dem Sohn unseres Obersten Bandinhabers, Bb Aquila, veröffentlicht worden. Um allfälligen Interessierten, die diesen Beitrag noch nicht kennen, das Nachlesen zu erleichtern und die Suche im Internet zu ersparen, sei hier der entsprechende Link genannt: Artikel in Der SONNTAG


Foto aus 'Der Sonntag”, Copyright: Stephan Schönlaub


Türken-Michl?
Die erste Türkenbelagerung Wiens zur Zeit Kaiser Karl V. im Jahr 1529 und die zweite Türkenbelagerung während der Regierungszeit Kaiser Leopold I. im Jahr 1683 konnten bekanntlich mit Hilfe der jeweiligen Verbündeten erfolgreich zurückgeschlagen werden. Im dritten Türkenkrieg, den Kaiser Karl VI. in den Jahren 1716-18 führte, konnte der Angriff der Osmanen von Prinz Eugen bereits an der ungarischen Grenze zu Bosnien und Serbien abgewehrt werden. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Beziehung zwischen Europa und der Türkei. Nach dem NATO-Beitritt und dem Assoziierungsabkommen mit der EWG aus 1963, das die Grundlage der späteren Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU darstellt, wurden die Türken (nach den Jugoslawen) zu begehrten Gastarbeitern. Erst nach einigen Jahrzehnten realisierte man, dass diese nicht nur gekommen waren, um den vorübergehenden Arbeitskräftemangel auszugleichen, sondern um ihre Familien nachzuholen und zu bleiben. Heute stellen sie in Wien nach den Serben die größte, nicht muttersprachlich deutsche Ausländergruppe dar, die sich von anderen aber dadurch unterscheidet, dass viele von ihnen nicht integrationswillig sind und nicht wenige, die Vorzüge unseres Sozialstaates genießen, unsere Gesellschaftsstrukturen aber nicht anerkennen und als Doppelstaatsbürger die undemokratische Regierung in ihrem Herkunftsland unterstützen. Der Westen im Allgemeinen und Österreich im Besonderen haben sich in den letzten Jahrzehnten aber von den heutigen Zaren und Sultanen so abhängig gemacht, dass diese ein leichtes Spiel haben uns z.B. mit Energielieferungen oder mit teilweise zurückgehaltenen Migrantenströmen zu erpressen. Und so darf man sich nicht darüber wundern, dass unser Bürger:innenmeister Michl scheinbar als Statthalter des Türkischen Präsidenten zu diesem eingeladen (oder gar zitiert?) wurde und dass dem Vernehmen nach auch unser Bundeskanzler nach Istanbul pilgern muss, um dort die angeblichen Friedensbemühungen im Ukrainekrieg zu unterstützen. Welche Zugeständnisse und wie viele zusätzliche Milliarden Euro die EU die Unterstützung durch die Türkei kosten wird, bleibt abzuwarten.

Juristische Themenverfehlung
Nach dem Prinzip der Gewaltentrennung unterscheidet man zwischen der Legislative, der Exekutive und der Judikative. Demzufolge sollten die Gesetze vom Parlament gemacht und von der Polizei überwacht und allfällige Gesetzesübertretungen von den Gerichten verfolgt werden. Dieses Prinzip gilt theoretisch auch in Österreich und der EU, die Praxis schaut besonders in letzter Zeit aber immer öfter anders aus. So hat sich z.B. während der Corona-Pandemie des Öfteren gezeigt, dass strittige Formfragen bzw. formale Fehler bei dringend erlassenen Gesetzen und Verordnungen von den Gerichten dazu genutzt wurden, um Entscheidungen zu fällen, die dem Willen des Gesetzgebers eindeutig widersprechen, wodurch manche Gesetzesbrecher (z.B. Corona-Leugner, welche die Schutz-Vorschriften missachteten) ungestraft davonkamen bzw. die Strafen sogar rückwirkend zurückerstattet bekamen. Dabei übernehmen nicht selten politische Gegner die Rolle der Exekutive, weil sie gegen mehrheitlich beschlossene Gesetze, die nicht ihren eigenen Vorstellungen entsprechen, mit Anzeigen an den VfGH vorgehen.

In einer ganz anderen Angelegenheit hat sich jetzt der EuGH gegen unsere Rechtsvorschriften gestellt und entschieden, dass die souveräne Entscheidung des österreichische Gesetzgebers Familien zu helfen, indem ihnen ein Zuschuss für tatsächlich entstehende Kinderbetreuungs- und Unterhaltskosten gewährt wird, als unrechtmäßig beurteilt wird, weil Arbeitnehmer deren Kinder im wesentlich billigeren Ausland leben angeblich diskriminiert würden, wenn sie eine geringere Familienbeihilfe als für im Inland lebende Kinder erhalten. Das führt dazu, dass die Betroffenen jetzt positiv diskriminiert werden, weil sie de facto eine steuerfreie Gehaltserhöhung bekommen, da der Zuschuss höher als die anfallenden Kosten für die im Ausland lebenden Kinder ist. Es ist eine bekannte Tatsache, dass Justitia auf beiden Augen blind ist und Gerichte oft nicht im Sinne der Gerechtigkeit und im Sinne des Gesetzgebers urteilen sowie, dass erwiesene Rechtsbrecher durch unsere Gesetze besser geschützt werden als deren Opfer, wie unter anderen die häufig aufgezeigten Femizide beweisen. Das bedenkliche an dieser Entwicklung ist der Durchbruch der Gewaltentrennung, der dazu führt, dass vom Parlament gemachte Gesetze durch die Judikative nicht anerkannt werden und dadurch quasi die neue Rechtslage von den Gerichten selbst geschaffen wird.
Kontakt für allfällige Rückmeldungen:
blech-bote@aon.at

zuletzt geändert: 21.06.2022 um 22.31 Uhr