Zweierlei Maß?


Was ist der Unterschied zwischen einem Beisl und einer Kneipe? Dieser Frage kommt bei genauer Betrachtung der COVID-19-Lockerungsverordnung eine ganz neue Bedeutung zu.
Im normalen Sprachgebrauch bezeichnen beide Ausdrücke eine kleine Gastwirtschaft, wobei der Ausdruck 'Beisl' üblicherweise in Österreich und Bayern, hingegen 'Kneipe' eher im norddeutschen Raum verwendet wird. Im couleurstudentischen Bereich hat sich der Begriff 'Kneipe' hingegen auch bei uns für gesellige Feiern von mindestens drei bierehrlichen Seelen unter Anwendung des Comments eingebürgert. Da der Genuss von Bier oder anderem, für commentfähig erklärten Stoff dabei unverzichtbar ist, unterscheidet sich der Kneipbetrieb auf einer Bude – abgesehen von unseren Ritualen – nur unwesentlich von dem eines kleinen Beisls, bei dem der Ausschank von Getränken (und nicht die Abgabe von Speisen) im Mittelpunkt steht. Und dennoch galten dafür in letzter Zeit ganz unterschiedliche Regeln: Laut der COVID-19-LVO in der Fassung vom 13.5.2020 durften Gaststätten seit 15. Mai wieder öffnen, wenn die Betreiber dafür sorgen, dass pro Tisch maximal vier Erwachsene Platz nehmen und der Abstand zwischen den Besuchergruppen mindestens ein Meter beträgt. In einer Gaststube mit 100 m2 haben daher bei günstiger Raumanordnung und flexibler Einrichtung locker vierzig bis fünfzig Gäste Platz gefunden. Für andere Gewerbebetriebe, z. B. Friseursalons, mussten – ebenso wie für Kirchen – hingegen pro Kunde (bzw. Messteilnehmer) mindestens 10 m2 zur Verfügung stehen. Demzufolge durften auf 100 m2 maximal zehn Kunden betreut werden, wobei egal war, wie viele Mitarbeiter sich zusätzlich im selben Raum aufhalten. Für Veranstaltungen galten jedoch gänzlich andere Maßstäbe als für Betriebe und Gotteshäuser. Diese waren auf insgesamt maximal zehn Teilnehmer beschränkt und zusätzlich mussten mindestens 10 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Für Versammlungen (z.B. Convente) galt diese absolute Beschränkung der Teilnehmerzahl zwar nicht, sehr wohl aber die Begrenzung infolge der geforderten Mindestfläche. Demzufolge durften sich auf der Carolinenbude maximal sechs Bundesbrüder aufhalten und auf der Tegetthoffbude waren auch höchstens vierzehn Personen zulässig. Bei einer Veranstaltung wie dem im Herbst bevorstehenden 95. Stiftungsfest der Tegetthoff, wäre diese Anzahl aber – hoffentlich – bei weitem nicht ausreichend. Für einen Kommers mit rund 60 Teilnehmern, die wir bei den letzten runden Stiftungsfesten begrüßen durften, wäre eine Halle mit mindestens 600 m2 erforderlich gewesen. Aber Gott sei Dank zeigt sich durch die 2. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung vom 27.5.2020 ein Lichtblick am Horizont!
Zu Beginn der Corona-Krise hat unsere Bundesregierung für ihr entschlossenes Auftreten und die rasche Umsetzung der unangenehmen, aber notwendigen Beschränkungen national und international überwiegend großes Lob geerntet und die positive Entwicklung der Krankheitsfälle hat die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen auch bestätigt. Mit der Dauer der Einschränkungen sinkt aber die Zustimmung der Bevölkerung und die Kritik der Opposition wächst. Damit hat der türkise Sebastian jetzt den schwarzen Peter gezogen: Wenn die Maßnahmen zu langsam und womöglich regional unterschiedlich gelockert werden, verliert der Bundeskanzler seine anfangs sehr hohen Sympathiewerte, wenn jedoch die Lockerungen zu rasch voranschreiten und die verbliebenen Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. Abstandsregeln, von der Bevölkerung nicht mehr ernst genommen werden, besteht die Gefahr einer zweiten Infektionswelle. Eine neuerliche Schließung der Betriebe und Freizeiteinrichtungen würde nicht nur der Wirtschaft noch größeren Schaden zufügen als bisher, sondern auch dem Image des Kanzlers enorm schaden.
Ich verstehe durchaus, dass die Regierung bei den Lockerungen primär auf die ohnedies stark gebeutelten Wirtschaftsbetriebe Rücksicht nehmen muss und nicht die Interessen von kleinen Vereinen im Blickpunkt hat. Es ist auch nachvollziehbar, dass die wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmer Vorrang vor deren Freizeitgestaltung hat. Dessen ungeachtet war es unbefriedigend, dass manche Bereiche gelockert wurden und andere weiterhin beschränkt blieben. In den Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder gar in Aufzügen nahm das Gedränge sehr rasch wieder zu. Auch im privaten Umfeld stellte ich fest, dass die vielzitierten 'Babyelefanten' immer kleiner werden. Unlängst war ich gemeinsam mit rund 20 anderen Personen zu einer Gartenparty eingeladen, welche infolge des einsetzenden Regens ins Haus verlegt werden musste, wo der Gruppe nur etwa 40 m2 zur Verfügung standen. Das war im Privatbereich auch zulässig, auf der Bude mit weit größerer Fläche wäre dies bis Pfingsten aber nicht erlaubt gewesen.
Mit 29. Mai wurde die Ungleichbehandlung von Gaststätten und Vereinslokalen erfreulicherweise weitgehend abgeschafft. Daher dürfen wir ab Juni unseren Veranstaltungsbetrieb wieder aufnehmen, was wir in eingeschränkter Form (z.B. ohne Speisenangebote auf der Bude) auch tun werden, um die beiden Landesvater-Kneipen (mit einem an die Abstandsregeln angepassten Comment noch in diesem Semester unterzubringen. Unsere Gäste müssen wir noch bis zur Lissakneipe am 20. Juli (ja, diesmal fällt der Jahrestag auf einen Montag) vertrösten und auch gleich vorwarnen: Um den vermutlich weiterhin erforderlichen Mindestabstand einhalten zu können, werden heuer voraussichtlich weniger Plätze als gewohnt zur Verfügung stehen, aber wenigstens dürfte die Maskenpflicht bis dahin Geschichte sein. Wir planen eine Platzreservierung anzubieten und bitten schon jetzt um Verständnis, falls die Nachfrage so groß sein sollte, dass wir unangemeldete Besucher womöglich abweisen müssen. Damit das nicht gerade dir passiert, müssen auch wir mit zweierlei Maß messen: Wir bieten unsere Bundesbrüdern und Gästen an, schon jetzt vorsorglich eine Anmeldung über die Mailadresse des Blech-Boten vorzunehmen, um sich trotz der Corona-bedingten Vorsichtsmaßnahmen einen Platz in der Corona – man verzeihe mir dieses Wortspiel – zu sichern.
Text und Bildgestaltung: DDr.cer. Raffael

Anmeldung zur Lissakneipe:
blech-bote@aon.at
Kontakt für allfällige Rückmeldungen:
blech-bote@aon.at

zuletzt geändert: 03.06.2020 um 21.22 Uhr