Nummer 2/2022
Blitzlichter

Im Interesse einer Abrüstung der Worte haben wir uns entschlossen die bisherige Kolumne 'Streifschüsse' umzubenennen. Dessen ungeachtet stellen auch die 'Blitzlichter' einen kurzen kritischen Kommentar zu diversen aktuellen Themen dar.

Wiener Zuwanderer
Es ist bekannt, dass die Stadt Wien aufgrund ihrer großzügigen sozialen Unterstützungen nicht nur bei Gastarbeitern jeglicher Herkunft, sondern auch bei Asylanten besonders beliebt ist und daher einen sehr hohen Ausländeranteil hat. Während österreichweit 'nur' knapp jeder sechste Bewohner ein ausländischer Staatbürger ist, haben in Wien fast ein Drittel der Einwohner keine inländische Staatsbürgerschaft und die Anzahl der Einwohner mit Migrationshintergrund ist noch bei weitem höher. Diese Relation dürfte sich auch durch die jüngste Zuwanderungswelle nur geringfügig verbessern, obwohl der Großteil der neuen 'Migranten' aus der nächsten Umgebung der Bundeshauptstadt kommt. Aufgrund der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls in Wien haben sich dem Vernehmen nach zigtausende Wiener, die sich – z.B. zur Erlangung von Förderungen – am Zweitwohnsitz in NÖ hauptgemeldet hatten, wieder nach Wien umgemeldet und auch manche Niederösterreich, die – beispielsweise aus beruflichen Gründen – eine kleine Zweitwohnung in Wien haben, deklarieren diese nun als Hauptwohnsitz, um eine Parkberechtigung für einen Wiener Gemeindebezirk erwerben zu können. Oftmals kommt es (zumindest am Papier) auch zur Trennung von Familien, damit in jedem Bundesland zumindest ein Partner offiziell hauptgemeldet ist. Nunmehr wird den 'Doppel-Gemeindebürgern', die sich das Beste aus beiden Welten sichern möchten, jedoch in NÖ das Wahlrecht bei Gemeinde- und Landtagswahlen entzogen, das es in den meisten anderen Bundesländern sowieso nicht gab. Nur das Burgenland ist anders und erlaubt den Zweitwohnsitzern auch weiterhin politisch mitzubestimmen, obwohl deren Steuergeld vorwiegend jenem Bundesland zukommt, in welchem die Personen hauptgemeldet sind.

Immer wi(e)der Wiederbetätigung
Um Missverständnissen vorzubeugen sei klargestellt, dass selbstverständlich jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus zu verurteilen ist. Fraglich erscheint aber, ob diese Bestimmung nicht in der Praxis meist viel zu eng ausgelegt wird. Schließlich waren die Opfern des damaligen Regimes nicht ausschließlich Mitglieder einer religiösen Minderheit (welche, nebenbei bemerkt, schon seit Jahrhunderten immer wieder verfolgt wurde), sondern auch politische Gegner und andere Widerstandskämpfer, darunter auch zahlreiche (katholische) Couleurstudenten. Jede Form der Gewalt gegen Andersdenkende war und ist strikt abzulehnen. Dieser Ansicht sind aber scheinbar nicht alle heutigen Volksvertreter im Wiener Gemeinderat. Während die Grünen es nicht der Mühe wert fanden sich der Verurteilung eines pyrotechnischen Anschlags auf das Haus einer Burschenschaft anzuschließen, hielten es die Blauen nicht für notwendig den Brandanschlag auf das Camp der Lobautunnel-Gegner zu verurteilen, sondern äußerten sogar die Vermutung, dass dieser von den Aktivisten selbst gelegt worden sei. Jeder kann zu diesem und anderen Projekten stehen wie er will, aber Gewalt gegen Andersdenkende ist keine Lösung, sondern immer nur eine, die Menschenrechte verachtende, Variante der Wiederbetätigung.

Bananen-Republik Österreich?
Neben zu verurteilender körperlicher Gewalt bzw. zerstörerischen Attentaten, bei denen nicht nur öffentliches Eigentum (z.B. Polizeiautos), sondern manchmal auch Privateigentum (z.B. Geschäftsportale) zu Schaden kommen, nimmt vor allem die verbale Gewaltbereitschaft immer mehr zu. Egal ob Impfgegner oder angebliche Umweltschützer (die Plastikflaschen und anderen Mist auf den Straßen zurücklassen) – in fast allen Gruppen befinden sich auch radikale Anarchisten, die gegen andere Meinungen hetzen oder gar zu Gewalt aufrufen. Die Exekutive hat meist alle Hände voll zu tun, sich selbst und friedliche (Gegen)Demonstranten zu beschützen und dafür zu sorgen, dass sich die Verkehrsbehinderungen auf die zur Demonstration angemeldeten Strecken beschränken und nicht in der ganzen Stadt Chaos ausbricht. In dieser Situation fordert der – offenbar vornehmlich von Frauen vertretene – sozialistische Wiener Studentinnen-Verband die Abschaffung der Polizei, weil diese ein Werkzeug des Austrofaschismus und Nationalsozialismus gewesen sei. Ob dieser Aufruf die Ursache für den Brandanschlag auf sechs zivile Polizeifahrzeuge war, ist nicht erwiesen.

Bei einer Pressekonferenz mehrerer – ebenfalls fast ausschließlich von Frauen vertretenen – NGO’s wurden von der Geschäftsführerin einer vorgeblichen Menschenrecht-Organisation die Maßnahmen der Stadt gegen die Besitzstörung durch die Lobau-Aktivistinnen sogar mit den Zuständen einer nordafrikanischen Militärjunta verglichen und auch bei Protesten gegen die COVID-19-Impfpflicht fordern manche Impfgegner auf Schilder unter anderen 'Diktatur stoppen'. Diese Menschen haben scheinbar keine Ahnung wie es ihnen ergehen würde, wenn sie wirklich in einem Staat leben müssten, in dem Freiheit und Menschenrechte im wahrsten Sinn des Wortes mit Füßen getreten werden. Dabei hat gerade jene oben erwähnte Organisation, deren Abkürzung in Kreuzworträtseln gerne als Name des Dreifinger-Faultiers verwendet wird, in einem jährlichen Rechtsstaatlichkeits-Index Österreich auf den guten 9. Platz von insgesamt 139 verglichenen Staaten gereiht.

Wie kommen eigentlich die demokratisch gewählten Volksvertreter und die große Mehrheit der anständigen Staatsbürger dazu, sich ständig von offenbar verquerten Minderheiten, welche die Minderheitenrechte mit pausenloser medialer Unterstützung schamlos ausnutzen, beschimpfen zu lassen oder für Ereignisse verantwortlich gemacht zu werden, die fast keiner der heute noch lebenden Menschen erlebt, geschweige denn mitverursacht hat?
Kontakt für allfällige Rückmeldungen:
blech-bote@aon.at

zuletzt geändert: 09.02.2022 um 21.08 Uhr