Enteignung hoch 3


Die Idee einer 'Reichensteuer' zur Finanzierung der Corona-Krise erfreut sich bei einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung großer Beliebtheit. Dabei wird übersehen, dass diese links-populistische Forderung unsachlich ist, weil die Einhebung einer Vermögensteuer ineffizient ist und mitunter die Falschen trifft.
Nicht nur in Wahlkampfzeiten fordern Sozialisten, aber auch Grüne und andere linke Parteien (mit Unterstützung aus der EU) die Einführung der Vermögensteuer als Allheilmittel gegen soziale und gesellschaftliche Probleme aller Art. Auch die Arbeitnehmervertreter wenden Steuergelder und die (Zwangs-)Beiträge ihrer Mitglieder um intensiv für eine 'Reichensteuer' zu werben. So verlangte u.a. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian erst kürzlich die Einführung einer Vermögensteuer zur Finanzierung des Sozialsystems infolge der Corona-Krise. Dabei gibt es eine 'Besteuerung' des Vermögens – auch nach Abschaffung der ausdrücklich so genannten Vermögensteuer – noch immer und derzeit schlimmer als zuvor.
Ein Beispiel gefällig? Nehmen wir an jemand besitzt € 100.000,- und bekommt dafür am Sparbuch 0,4% Zinsen, was aktuell (2020) eher unwahrscheinlich ist, so erhält er nach einem Jahr € 400,- gutgeschrieben, wovon sofort 25% KESt, d.s. € 100,- abgezogen werden. Der Kontostand beträgt dann am Papier € 100.300,-, aber die Kaufkraft ist infolge der Inflation auf z.B. € 98.000,- oder noch weniger gesunken. Daher:
  1. Enteignung, weil Zinsen wegen der hohen Staatsverschuldung in der EU von der EZB extrem niedrig gehalten werden. Nicht nur Großanleger, sondern z.B. auch Pensionskassen müssen mitunter sogar Negativzinsen in Kauf nehmen. Bei alternativer Veranlagung in Aktien betrugen die Verluste infolge des virusbedingten Kursabsturzes teilweise mehr als 50% und es wird – wie bei früheren Börsencrashes – vermutlich Jahre dauern, bis diese Vermögenverluste wieder ausgeglichen werden können.
  2. Enteignung durch den Abzug der KESt von allfälligen Zinsen und Dividenden, weil gar kein Kapitalertrag – im Sinne von realer Vermögensvermehrung – vorliegt, siehe oben.
  3. Enteignung, wenn von dem ohnedies gesunkenen Vermögen auch noch eine gesonderte Vermögens- bzw. Reichensteuer eingehoben werden soll. Da hilft nur mehr eine Bitte an die Schutzpatronin des Geldes – die heilige Corona!
Das Ganze gilt sinngemäß natürlich auch für Superreiche, man muss nur nach Belieben ein paar Nullen vor dem Komma anhängen. Allerdings hat dieser Personenkreis im Unterschied zum Mittelstand viel eher Möglichkeiten sein Vermögen in Stiftungen umzuschichten, in ausländische Steuerparadiese zu transferieren oder andere, gewinnbringendere Investments als Sparguthaben zu tätigen …
Wer meint, die Vermögensteuer sei notwendig um Grundbesitz zu besteuern der irrt:
  1. Von Immobilien aller Art wird schon derzeit eine auf dem Einheitswert der Liegenschaft basierende Grundsteuer eingehoben, welche das Grundvermögen – unabhängig von allfälligen Erträgen – belastet.
  2. Zusätzlich wird seit einigen Jahren beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Wohnung auch noch der Immobilienertrag besteuert, der sich aus der nominalen Wertsteigerung – welche zumindest teilweise schon allein inflationsbedingt entsteht – ergibt. Somit wird das Privatvermögen spätestens dann vermindert, wenn es entgeltlich den Besitzer wechselt.
  3. Wenn dann zusätzlich noch eine Vermögensteuer eingehoben werden soll und die oben genannten Akteure gleichzeitig fordern, dass die anteilige Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten nicht mehr auf die Mieter der Immobilie umgelegt werden darf, muss man sich schon fragen, wer in Zukunft noch Interesse haben soll neuen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Was übrig bleibt wäre eine Besteuerung des privaten Hausrats, des z.B. von der Großmutter geerbten Familienschmucks, der ohnedies schon steuerlich mehrfach belasteten Kraftfahrzeuge und allfälliger Sammlungen von Kunstwerken oder dergleichen. Wie sich mancher vielleicht noch erinnern oder zumindest vorstellen kann, wurde in diesem nur schwer kontrollierbaren Privatbereich auch schon früher gerne geschummelt, weshalb die aufwendige Einhebung der betragsmäßig relativ unbedeutenden Vermögensteuer in der Regierungszeit von Bundeskanzler Vranitzky auf Initiative von Finanzminister Lacina (beide SPÖ!) im Jahr 1993 abgeschafft wurde …
Besser wäre es, die Einnahmen der Spitzenverdiener im Rahmen der Einkommensteuer effizienter zu belasten, anstelle diese teilweise auch noch steuerlich zu begünstigen, wie es derzeit üblich ist. Manche Künstler, die patriotische Lieder über Österreich singen oder Sportler, die als Nationalhelden gelten, verdienen mitunter in einem Monat (oder gar einer Woche) mehr, als die meisten Manager oder Unternehmer in einem Jahr bzw. in etwa so viel wie sich ein gutverdienender Normalbürger im Laufe eines jahrzehntelangen Berufslebens als Altersvorsorge ersparen kann. Aber nicht wenige dieser Personen haben ihren Wohnsitz ins steuergünstigere Ausland verlegt oder sind sowieso, z.B. als Opernstars mit österreichischem Reisepass, überwiegend im Ausland unterwegs, um sich die inländischen Steuern zu ersparen.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Auch ich bin durchaus für eine angemessene Besteuerung der Superreichen, aber dafür ist die Einführung einer 'Reichensteuer', die so eingehoben wird wie die frühere Vermögensteuer und daher vor allem den Mittelstand treffen würde, sicher der falsche und völlig ineffiziente Weg.
Text: DDr.cer. Raffael

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zuletzt geändert: 24.04.2020 um 00.45 Uhr